AGB - Solar Team

AGB

  1. ANWENDUNGSBEREICH & PARTEIEN

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Solar-Team GmbH (“Solar-Team”) und dem Kunden über den Kauf und die Installation von Solaranlagen, Batterien und Energieprodukten (gemeinsam “Produkte”), wie im Vertrag beschrieben. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Solar-Team diesen schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

  1. DATENSCHUTZ

Solar-Team verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

Auf www.solar-team.de können Kunden Daten eingeben und Produkte konfigurieren. Solar-Team erstellt daraufhin ein Online-Vertragsangebot für den Kauf einer Solaranlage. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Online-Unterzeichnung und Rücksendung des Vertragsformulars verbindlich an. Widerrufsrechte des Kunden sind im Abschnitt “Widerrufsrechte” geregelt.

  1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

Für den Gegenstand des Vertrages sind der Vertrag, etwaige zugehörige Änderungen und Anhänge sowie die Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebend. Solar-Team ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Installationspartner zu erbringen.

  1. VOR DER INSTALLATION

5.1. Preise

5.1.1. Was den Preis bestimmt

Der vereinbarte Preis gilt, solange die Annahmen in den AGB und die Informationen über das Grundstück oder Gebäude des Kunden zutreffen. Bei abweichenden Annahmen wird der Preis angepasst und der Kunde informiert. Preissenkungen erfolgen einseitig durch Solar-Team, Preiserhöhungen bedürfen einer gemeinsamen Vertragsänderung. Bei Uneinigkeit können beide Parteien den Vertrag sofort kündigen. Für die Kündigung des Kunden gilt die Ziffer 12.1.1.

5.1.2. Was im Preis inbegriffen ist

Die im Vertrag festgelegten Preise und Gebühren umfassen immer die Installation der Produkte gemäß den allgemeinen Preis-Annahmen, einschließlich aller Materialien, Arbeiten, Elektriker und Inbetriebnahme, sofern nicht anders angegeben. Sie beinhalten jedoch keine Gebühren für lokale Netzanforderungen, Stromzählerwechsel oder Baugenehmigungen. Aktionen, Kampagnen und Rabatte sind nicht kombinierbar und nicht rückwirkend anwendbar.

5.1.3. Allgemeine Preisannahmen

Die Preise basieren auf einer Installation unter regulären Bedingungen und den folgenden Annahmen:

  1. Das Gebäude muss bei Vertragsunterzeichnung bereit und verfügbar sein.
  2. Innenverkabelung erfolgt im Kabelkanal; versteckte Verkabelung ist im Preis nicht enthalten.
  3. Vorhandene Kabel Rohre werden nur verwendet, wenn sie geeignet sind.
  4. Das öffentliche Netz und das bestehende Hausnetz entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und sind von ausreichender Kapazität und Qualität, um den Anschluss der Produkte ohne zusätzliche Verbesserungen oder Anpassungen zu ermöglichen.
  5. Die Hauptsicherung, die elektrischen Schaltkreise und der Unter Stromkreis sind ausreichend dimensioniert.
  6. Installation erfolgt im selben Gebäude wie der Hauptschaltschrank; sonst entstehen zusätzliche Kosten.

Spezifische Preis Annahmen für die Solaranlage:

  1. Die Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter und/oder Schaltschrank sollte auf die praktischste und kostengünstigste Weise erfolgen, wobei die Gesamtlänge der Kabel maximal 50 Meter betragen darf.
  2. Wechselrichter werden nahe dem Schaltschrank mit maximal 10 Metern Kabellänge installiert.
  3. Die Dacheindeckung ist in einem geeigneten und undurchlässigen Zustand und verfügt über eine solide Dachunterkonstruktion, die für die Montage und Befestigung der Solarmodule geeignet ist. Sollte sich das Dach oder das Grundstück in einem Zustand befinden, dass die Installation der Solaranlage ohne größere Reparaturen oder bauliche Maßnahmen nicht sicher durchgeführt werden kann, hat Solar-Team das Recht, das Projekt ohne jegliche Haftung abzubrechen und dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  4. Die Bedachung besteht nicht aus Gras. Gründächer können separat angeboten und bepreist werden, sofern verfügbar.
  5. Solar-Team behält sich das Recht vor, Projekte auf Dächern, auf denen asbesthaltige Materialien vorhanden sind, ohne Kosten für Solar-Team zu stornieren und abzubrechen.

Spezifische Preis Annahmen für die Batterie:

  1. Die Batterie wird nahe dem Hauptschaltschrank mit maximal 10 Metern Kabellänge installiert.
  2. Wenn die Batterie an eine bestehende oder neu installierte Solaranlage anzuschließen ist, wird diese im selben Raum wie der Wechselrichter der Solaranlage installiert, ohne dass dies für die Funktionsfähigkeit weitere Geräte oder Anpassungen der Solaranlage erfordert.
  3. Der Raum für die Installation der Batterie ist geeignet und entspricht allen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Belüftung, Brandschutz und ähnlichem.
  4. Die Wände müssen das Gewicht der Batterie tragen können; nötige bauliche Verstärkungen können zusätzliche Kosten verursachen.
  5. Der Kunde erklärt sich bereit, notwendige Informationen für die Durchführung der Installation (zum Beispiel eine Prüfung der Statik des Daches) bei einer fachkundigen Stelle auf eigene Kosten einzuholen und deren Ergebnis unverzüglich Solar-Team mitzuteilen, sollten diese nicht unmittelbar für den Kunden ermittelbar sein.

5.2. Subventionen

Solar-Team ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung nationaler oder lokaler Subventionen oder Förderprogramme im Namen des Kunden.

5.3. Vom Kunden bereitgestellte Informationen

Der Preis für die Produkte basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde deren Richtigkeit, besonders hinsichtlich des Dachs, Dachmaterials, Stromnetzes und Schaltschrankes. Bei falschen oder irreführenden Angaben kann Solar-Team die Preise anpassen oder das Projekt abbrechen. Der Kunde stellt alle für die Installation relevanten Informationen bereit. Kosten durch falsche Angaben trägt der Kunde. Falsche Informationen können zu einer Neuberechnung führen. Bei erheblichen, schuldhaften Falschangaben kann Solar-Team den Vertrag kündigen.

5.4. Auswahl des Installationspartners

Solar-Team setzt Installationspartner für die Installation ein. Der Kunde stimmt dem zu und akzeptiert, dass die Auswahl der Installationspartner allein im Ermessen von Solar-Team liegt.

5.5. Projektentwicklung

Solar-Team prüft die Platzierung der Solarmodule, Wechselrichter und Batterien und kann Änderungen vornehmen, um Sicherheitsanforderungen oder Netzbetreiber-Vorgaben zu erfüllen. Anpassungen können die Position oder Anzahl der Module sowie das Hinzufügen oder Entfernen von Optimierern betreffen. Solar-Team bestimmt die Verwendbarkeit und Platzierung des Wechselrichters und der Batterie vor der Installation und können Änderungen vorschlagen. Für die Anbringung von Schneefanggittern ist der Kunde verantwortlich, diese können auf Anfrage und gegen Aufpreis montiert werden. Schneefanggitter sind nicht im Angebotspreis enthalten.

5.6. Zeitraum und Dauer der Installation

Solar-Team gibt bei Vertragsunterzeichnung einen voraussichtlichen Zeitrahmen für die Installation an. Änderungen können durch Genehmigungen und Lieferkettenbeschränkungen auftreten. Die Installation der Solaranlage dauert normalerweise 2-5 Arbeitstage, der gesamte Prozess inklusive Genehmigungen etwa 4-8 Wochen. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren wie Jahreszeit und Wetter ab. Solar-Team haftet nicht für Verzögerungen, außer bei eigenem Verschulden. Die Installation einer Batterie dauert 1-2 Arbeitstage, kann aber länger dauern.

Die Installation der Produkte kann in mehreren Schritten erfolgen.

  1. WÄHREND DER INSTALLATION

6.1. Zugang zum Eigentum des Kunden

Der Kunde muss sicherstellen, dass Solar-Team ungehinderten Zugang zum Grundstück, Wasser, Strom und sanitären Einrichtungen haben. Der Kunde entfernt alle Hindernisse und sorgt für Schneeräumung, um den Zugang und die Installation zu ermöglichen. Es dürfen keine Hindernisse den Zugang zum Dach oder zu den Installationsorten des Wechselrichters und der Batterie behindern. Kosten durch Zugangsbeschränkungen trägt der Kunde.

6.2. Keine Störungen

Ohne schriftliche Zustimmung von Solar-Team darf der Kunde keine Arbeiten selbst durchführen oder beauftragen. Solar-Team gewährt keine Entschädigungen oder Rabatte für solche eigenmächtigen Arbeiten, und alle Gewährleistungen für die Solaranlage erlöschen.

6.3. Anpassungen und Konfiguration

Solar-Team versucht, Änderungen vor der Installation zu erkennen, doch während der Arbeiten können weitere Anpassungen bei Materialien und Geräten nötig werden. Die Bestimmungen von Ziffer 5.7 (Projekt Engineering) gelten auch für diese Änderungen.

  1. NACH DER INSTALLATION

7.1. Lieferung und Inbetriebnahme

“Lieferung” bedeutet

In Bezug auf die Solaranlage, dass alle Bestandteile der Solaranlage ordnungsgemäß und funktionsfähig installiert und geprüft sind; und

In Bezug auf die Batterie, dass alle Bestandteile der Batterie ordnungsgemäß und funktionsfähig installiert und geprüft sind.

Die Lieferung der Solaranlage und die Lieferung der Batterie, falls anwendbar, werden häufig nicht zur selben Zeit erfolgen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz am Standort bei der Lieferung mit Strom versorgt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, Solar-Team so schnell wie möglich und ohne unnötige Verzögerungen zu informieren, falls er die Installation nicht in der gelieferten Form abnimmt.

„Inbetriebnahme“ bedeutet

Die Inbetriebnahme der Solaranlage beginnt normalerweise nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden, wie den Netzbetreiber. Das Laden und Entladen der Batterie startet ebenfalls nach Genehmigung. Solaranlage und Batterie werden oft nicht gleichzeitig in Betrieb genommen. Verzögerungen bei der Inbetriebnahme können durch behördliche Überprüfungen, Genehmigungen oder Netzbetreiber entstehen. Solar-Team haftet nicht für solche Verzögerungen. Netzbetreiber müssen oft den Stromzähler des Kunden vor Inbetriebnahme austauschen, wofür Solar-Team nicht verantwortlich ist. Anlagen dürfen nicht ohne Genehmigung des Netzbetreibers betrieben werden, um Sanktionen zu vermeiden. Solar-Team unterstützt bei der Inbetriebnahme nach Lieferung. Die Gefahr des Verlusts oder der Verschlechterung der Produkte geht bei Übergabe oder Abnahme auf den Kunden über, auch bei Annahmeverzug.

7.2. Fertigstellung

Die Fertigstellung der Solaranlage und die Fertigstellung der Batterie, falls zutreffend, werden oft nicht gleichzeitig erfolgen.

7.3. Rechnungsstellung und Bezahlung

  • 4 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die von uns angegebenen Preise sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart wurde– Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer. Die Preise gelten – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart wurde – zuzüglich anfallender Lieferkosten, Versandkosten und Montagekosten sowie jegliche erforderlichen Montagearbeiten wie Erd-, Elektro-, Maler-, Schalungs-, Beton-, Pflaster-, Fliesen-, Kran-, Stemm-, Kernbohr-, Schlitz-, oder Verputzarbeiten.

(2) Unsere Vergütung wird – soweit keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und uns besteht, wie folgt fällig:

Anzahlung: 15% des Gesamtpreises, fällig nach Bestätigung Ihres Auftrags.

Zweite Rate: 60% des Gesamtpreises, fällig nach Abschluss der DC-Installation.

Schlusszahlung: 25% des Gesamtpreises, fällig nach der Inbetriebnahme.

Sie ist spätestens innerhalb von 7 Tage nach Versand unserer Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, sowie dann, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(5) Sie dürfen nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(6) Für den Fall, dass auf eine unserer Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht gezahlt wird, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Sie willigen mit Vertragsunterschrift ein, dass wir die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro (z.B. Creditreform) übermitteln und das Inkassobüro (z.B. Creditreform) zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.

(7) Gebühren (jegliche Ämter, Behörden o. ä.), Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer aus der Leistungserbringung resultierender Zahlungssachverhalte – insbesondere öffentlicher Gläubiger, sind nicht im Preis enthalten und werden von Ihnen gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen entrichtet.

7.4. Daten und Qualitätsmanagement

Für die Verbindung des Solarsystems mit dem Internet muss der Kunde am Installationsort des Wechselrichters WiFi-Empfang haben und uns Zugang zum Netzwerk gewähren. Bei unzureichendem WiFi-Signal ist der Kunde für die Internetverbindung der Produkte verantwortlich. Wechselrichter oder Batterien können oft nur über WiFi verbunden werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Internetverbindung funktioniert und die Geräte richtig konfiguriert sind. Solar-Team unterstützt bei der Produktregistrierung auf dem Herstellerportal, haftet aber nicht für Internetprobleme.

7.5. Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dessen Versicherungsgesellschaft über die Installation der Solaranlage auf dem Grundstück des Kunden zu informieren.

7.6. Systembedingungen

Geräusche der Produkte können durch Kühlgebläse und/oder Schaltkomponenten in Solarwechselrichtern verursacht werden, oder in elektrischen und elektronischen Schaltkreisen entstehen.

  1. GEWÄHRLEISTUNGEN

8.1. Gewährleistung für Installationsarbeiten

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Solar-Team zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Gewährleistung. Solar-Team bietet eine 5-jährige Gewährleistung auf die bei der Installation ausgeführten Arbeiten. Schäden, die während des Gewährleistungszeitraums durch Solar-Team oder ihre Installationspartner entstehen, werden gemäß den Geschäftsbedingungen repariert oder ausgeglichen. Der Kunde muss Solar-Team schnellstmöglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung eines Schadens informieren und Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Benachrichtigung, entfällt die Gewährleistung für diesen Schaden. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit der Lieferung oder Abnahme der Produkte. Arbeiten des Kunden oder Dritter an der Solaranlage, die die Leistungen von Solar-Team beeinträchtigen, führen zum Erlöschen der Gewährleistung, außer der Kunde kann nachweisen, dass diese Arbeiten die Leistungen nicht beeinträchtigt haben. Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Haftungsbeschränkungen gemäß dem Abschnitt “Schadensersatz und Entschädigung”.

8.2. Leistungsgewährleistung

Solar-Team übernimmt keine andere Gewährleistung für die Leistung der Produkte als die gemäß diesem Abschnitt.

Gewährleistungen in Bezug auf die Leistung, die direkt vom Hersteller gewährt werden, sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche Leistungsgewährleistungen den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.

Leistungsgewährleistungen in Bezug auf die Solaranlage:

Solar-Team übernimmt keine Gewähr für die Energieerzeugung. Die Schätzung basiert auf Systemleistung, Sonneneinstrahlung, Klimadaten und Standortangaben, jedoch kann die tatsächliche Produktion durch Wetter, Schatten und örtliche Gegebenheiten variieren. Abschattungen durch Gebäude oder Vegetation sind nicht in den Schätzungen berücksichtigt. Alle Komponenten der Solaranlage unterliegen Verschleiß, was zu ästhetischen Veränderungen und geringerer Energieerzeugung führen kann. Diese Veränderungen durch normale Abnutzung sind vorhersehbar und nicht durch die Leistungsgewährleistung abgedeckt.

Um die Gewährleistung zu beanspruchen, muss der Kunde die Produkte sorgfältig nutzen und Fehlermeldungen beachten, insbesondere Komponenten abschalten, wenn verlangt. Schäden durch böswilligen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder mangelnde Wartung sind nicht abgedeckt. Der Kunde muss notwendige Wartungsarbeiten durchführen, wie das Entfernen von Ablagerungen, Staub, Sand, Eis und Schnee von den Solarmodulen sowie das Beschneiden von Hecken oder Bäumen.

Die Produkte müssen gemäß den Hersteller-Richtlinien verwendet werden.

  1. HÖHERE GEWALT UND AUSSETZUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN

Werden die Vertragspartner durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Streiks oder andere unvermeidbare Umstände an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ruhen die Verpflichtungen bis zur Beseitigung dieser Umstände. Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer sowie über deren Wegfall. Beide Seiten werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachzukommen.

  1. SCHADENSERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG

10.1 Schadenersatz

10.1.1. Schäden am Eigentum des Kunden

Solar-Team verpflichtet sich, das Eigentum des Kunden bei der Installation zu respektieren. Kleine Schäden, wie gebrochene Dachziegel, Dellen, Kratzer oder Nagel- und Schraubenlöcher, gelten nicht als Schäden am Eigentum. Bei Dächern mit Dachplatten können während der Installation Dellen entstehen, was zum Verlust der Produktgewährleistung führen kann; Solar-Team haftet nicht für solche Schäden. Der Kunde ist für die sichere Schneeräumung verantwortlich, wenn er eine Solaranlage kauft.

10.1.2. Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum

Solar-Team haftet nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch die Produkte oder deren Folgen verursacht werden, es sei denn, die Schäden beruhen auf Fehlern oder Verschulden von Solar-Team. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

10.1.3. Haftungsbeschränkungen bei Handlungen des Kunden

Solar-Team haftet nicht für Schäden am Eigentum des Kunden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch dessen Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht werden.

Solar-Team haftet nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.

10.1.4. Reparaturen von Schäden

Schäden oder Mängel, die von Solar-Team während der Installation oder während der Durchführung von Arbeiten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht werden und die Solar-Team zu vertreten hat, werden von Solar-Team nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt.

Der Kunde ist verpflichtet, Solar-Team im Falle von Schäden oder Mängeln so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Solar-Team haftet nicht für die Reparatur oder den Ersatz von Schäden an den Produkten, die Solar-Team aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme durch den Kunden gemeldet werden.

Solar-Team verpflichtet sich, solche fehlerhaften Geräte oder Schäden an den Produkten, die während der Installation entstanden sind, von Solar-Team verursacht wurden und für die Solar-Team haftet, so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung des Kunden an Solar-Team zu reparieren oder zu ersetzen.

10.1.5. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Solar-Team sowie die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Solar-Team für schuldhaft verursachte Schäden ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung von Solar-Team auf den Schaden begrenzt, den Solar-Team bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Solar-Team kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

Die Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Die in den vorstehenden Ziffern geregelten Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung aller Angestellten und Arbeitnehmer von Solar-Team sowie für alle Angestellten und Arbeitnehmer von Unternehmen, die von Solar-Team im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragt werden.

10.1.6. Haftungsausschluss bei Stromausfällen

Solar-Team haftet nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden.

  1. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Der Kunde kann gegen den Vergütungsanspruch von Solar-Team nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (absoluten) Gegenforderung aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  1. KÜNDIGUNG, WIDERRUF & STREITIGKEITEN

12.1 Kündigung

12.1. Stornierung und Kündigung durch Solar-Team

Solar-Team kann die Installation kostenlos stornieren oder kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung von Solar-Team in Textform nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Solar-Team die für die Durchführung der Installation erforderlichen Sachinformationen zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall kann Solar-Team dem Kunden eine Kündigungsgebühr in Höhe von 5 % des vertraglich vereinbarten Installationspreises in Rechnung stellen. Solar-Team behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor, wenn die Pflichtverletzung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden beruht.

Solar-Team ist berechtigt, die Installation ohne Kosten für Solar-Team zu stornieren oder zu beenden, wenn die Installation aufgrund von Umständen, die Solar-Team nicht zu vertreten hat – wie z.B. fehlende behördliche Genehmigungen, geänderte nationale Vorschriften – nicht durchgeführt werden kann.

Solar-Team kann die Installation ohne Kosten für Solar-Team stornieren oder beenden, wenn die Installation aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht werden – wie z.B. fehlende Bereitschaft des Gebäudes, fehlende Stromversorgung vor Ort o.ä. – nicht innerhalb einer angemessenen Zeit durchgeführt werden kann.

Solar-Team kann die Installation aufgrund schuldhafter, erheblich falscher Angaben des Kunden gegenüber Solar-Team kostenlos stornieren oder beenden; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für bereits durchgeführte Arbeiten.

Solar-Team kann die Installation aufgrund örtlicher Gegebenheiten, welche die Installation erheblich erschweren oder zu erheblich erhöhten Kosten führen können, ohne Kosten für Solar-Team stornieren oder beenden.

12.2. Sonstiges

Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Solar-Team sollen gütlich beigelegt werden. Ist dies nicht möglich, kann jede der Parteien die Streitigkeit vor den nachfolgend genannten ordentlichen Gerichten anhängig machen. Auf Verträge zwischen Solar-Team und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Erfüllungsort ist der Sitz von Solar-Team.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – wenn der Kunde Kaufmann ist – der Sitz von Solar-Team

Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne die ungültige Bestimmung oder Anwendung erfüllt werden können. Sobald die Ungültigkeit festgestellt ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben entsprechend dem Sinn und Zweck des Vertrages über die Änderung der betreffenden Bestimmung, um den Zweck der ungültigen Klausel so getreu wie möglich wiederzugeben.