Sinkende Kosten für Solaranlagen und steigende Strompreise führen dazu, dass sich immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien für die Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach entscheiden. Es ist nicht zu leugnen, dass die Energiewende ein sehr wichtiges Thema heutzutage ist. Deutschland hat zum Ziel, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Photovoltaik spielt eine wesentliche Rolle für das Erreichen dieses wichtigen Ziels.
Einige Bundesländer Deutschlands haben sich für die Einführung einer Solarpflicht entschieden. In unserem Beitrag erfahren Sie, worauf die Solarpflicht in Berlin beruht.
Das Solargesetz Berlin gilt seit dem 1. Januar 2023
In stark verdichteten Großstädten ist es nicht so einfach, erneuerbare Energien zu produzieren. Leider gibt es oft keine ausreichend großen Freiflächen, sowohl für Windräder als auch für klassische Solaranlagen. Trotzdem werden immer mehr neue Photovoltaik-Anlagen errichtet. 2022 wurden ungefähr 2.500 neue Anlagen in der Hauptstadt Deutschlands montiert. Die Landesregierung Berlin hat eine Solarpflicht für die Stadt eingeführt, damit die Solarenergie effektiv produziert wird. Die Pflicht wurde im Juni 2021 beschlossen. Das Solargesetz Berlin (abgekürzt SolarG Bln) gilt seit dem Januar 2023.
Das Solargesetz Berlin – die wichtigsten Informationen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin die Photovoltaik-Pflicht. Was bedeutet diese Tatsache für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien, die privat oder gewerblich genutzt werden?
Egal, ob es sich um ein Gewerbe- oder Wohngebäude handelt, Photovoltaik muss laut Solargesetz auf jedem neu gebauten Gebäude installiert werden. Die Pflicht gilt auch für Bestandsgebäude in Berlin, wenn deren Dächer umgebaut werden. In Berlin unterliegen Gebäude, deren Nutzungsfläche mindestens 50 Quadratmeter beträgt, der Photovoltaikpflicht.
Stichtag ist der 1. Januar 2023. In der Praxis bedeutet das, dass die Berliner Solarpflicht alle Neubauten (und Bestandsgebäude, deren Dächer umgebaut werden) mit einer Nutzungsfläche ab 50 Quadratmetern betrifft, die seit dem 1. Januar gebaut werden.
Wichtig: Auch öffentliche Gebäude müssen mit modernen Solaranlagen ausgestattet werden. Bei öffentlichen Objekten wird die Solarpflicht durch das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) geregelt.
Die Solarpflicht für den Neubau in Berlin
Was ist zu beachten, wenn man eine Solaranlage auf dem Dach eines neu gebauten Gebäudes installieren möchte? Bei Neubauten muss eine Solaranlage auf 30 Prozent der Bruttodachfläche errichtet werden. Unter dem Begriff „Bruttodachfläche“ versteht man alle Dachteile zusammen mit Dachfenstern. Wenn die Dachfläche bei einem bestimmten Gebäude aus mehreren Teilen besteht, muss man ihre Gesamtfläche bei der Berechnung der Bruttodachfläche berücksichtigen.
Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierung
Bei wesentlichen Umbauten muss die Photovoltaik auf Dächern installiert werden. Bei der Installation von Solaranlagen müssen mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaik-Modulen bedeckt werden.
Bei bestehenden Mehrfamilienhäusern kann auch die Anzahl der Wohnungen bei der Planung einer Solaranlage berücksichtigt werden. Alternativ zu mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche kann die Solarpflicht erfüllt werden (bei Wohngebäuden!), wenn folgende Leistung installiert wird:
- mindestens zwei Kilowatt bei max. zwei Wohnungen;
- mindestens drei Kilowatt bei drei bis fünf Wohnungen;
- mindestens sechs Kilowatt bei sechs bis zehn Wohnungen.
Bei Bedarf können auch Hausfassaden statt der Dächer genutzt werden.
Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht in Berlin?
Nicht alle neuen und umgebauten Gebäude sind durch die Solarpflicht betroffen. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Solarmodule auf dem Dach eines Gebäudes nicht unbedingt montiert werden müssen:
- Alle Gebäude, bei denen andere Rechtsvorschriften einer Installation von PV-Module entgegenstehen. Dabei handelt es sich z. B. um denkmalgeschützte Gebäude (das betrifft ungefähr 20 Prozent der gesamten Bruttodachfläche von Berlin);
- Es gibt auch Gebäude, die privat oder gewerblich genutzt werden, auf deren Dächern die Montage von einer PV-Anlage nicht möglich ist. Ein gutes Beispiel dafür sind Objekte, deren Statik nicht ausreichend für die PV-Module sind;
- Wenn die gesamte Dachfläche Ihres Hauses nach Norden ausgerichtet ist, wäre eine Photovoltaikanklage nicht effektiv. Die Pflicht zu einer PV Anlage auf dem Dach entfällt hier ebenfalls.
Ist die Installation einer Solaranlage auf Ihrem Dach mit einem unangemessenen Aufwand oder mit unangemessenen Folgekosten verbunden? Sie haben die Möglichkeit, bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Befreiung von der Solarpflicht zu beantragen.
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und bei Dachsanierung in Berlin – unser Angebot
Bei Solar-Team bleiben wir immer auf dem Laufenden mit den relevantesten Photovoltaik-News. Wir wissen, wo die Solarpflicht für gewerbliche und private Objekte gilt. Unseren Kunden, die an einer zuverlässigen PV-Anlage interessiert sind, bieten wir hochwertige Solarmodule, die eine hohe Energieeffizienz gewährleisten. Unser Angebot umfasst auch eine fachgerechte Montage und die Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach.
Wird die Einhaltung der Photovoltaik-Pflicht kontrolliert?
Aufgrund des Solargesetzes gilt die Photovoltaik in der Hauptstadt Deutschland seit dem 1. Januar 2023. Die Einhaltung der Pflicht wird durch die Bauaufsichtsämter kontrolliert. Möglich sind sowohl Vor-Ort-Kontrollen der Solaranlagen als auch Kontrollen der von dem Hausbesitzer gemachten Angaben (über das Marktstammdatenregister). Bei der Nicht-Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht werden angemessene Fristen zur Nacherfüllung in den meisten Fällen gesetzt. Allerdings sind auch Geldstrafen möglich. Für Wohngebäude liegt die Strafe bei bis zu 5000 Euro.
Gilt die Photovoltaik-Pflicht in Brandenburg?
In Brandenburg gibt es bisher keine Solarpflicht (Stand: November 2023). Allerdings soll sich das in der nahen Zukunft ändern. Man sollte sich dessen bewusst sein, dass die Brandenburger Landesregierung neue Regelungen in der Bauordnung plant. Es könnte die Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Objekte wie folgt vorsehen:
- Nicht nur Supermärkte, Produktionstonbetriebe und Verwaltungsgebäude, sondern auch jeder Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen sollen zukünftig mit PV-Modulen ausgestattet werden;
- Neubauten (im öffentlichen und gewerblichen Sektor) sollten nur mit PV-Anlagen genehmigt werden;
- Eine Solarpflicht bei Dachsanierungen.
Abgeordnete von SPD, CDU und Grünen möchten, dass die Solarpflicht im Bundesland Brandenburg ab Ende 2023 in Kraft tritt. Nicole Walter-Mundt, eine Landtagsabgeordnete (CDU) sagte: „Wir wollen raus aus der Nutzung fossiler Energien“. Allerdings ist die Zustimmung vom Landtag notwendig, damit das entsprechende Gesetz verabschiedet werden kann. Wichtig: Die in Brandenburg geplante Solarpflicht soll Privathäuser nicht betreffen.
Photovoltaikanlagen in Berlin und Brandenburg
In Berlin gilt die Photovoltaik-Pflicht bei jedem neuen Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mindestens 50 Quadratmetern sowie bei wesentlichen Umbauten des Daches. Im Bundesland Brandenburg gibt es noch keine Solarpflicht. Allerdings sollten auch Brandenburg Einwohner über das Errichten einer Photovoltaikanlage nachdenken. Eine moderne Solaranlage ermöglicht, die Energiekosten zu reduzieren und steigert den Wert der Immobilie.
Bei Solar-Team bieten wir Ihnen moderne PV-Module an, mit denen Sie Ihre Stromkosten reduzieren können. Freundliche Beratung zum Thema Solarpflicht für gewerbliche Neubauten, Unterstützung für private Häuslebauer, professionelle Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern, regelmäßige Wartungs- und Reparaturdienste – so kann man unser Angebot mit nur wenigen Worten beschreiben. Benötigen Sie mehr Informationen über die Solarpflicht für neue Gebäude? Bei Solar-Team sind Sie genau richtig! Unser Team antwortet gerne auf alle Ihre Fragen rund um das Thema Solarenergie.