Solargesetz Berlin und andere Gesetze zum Ausbau von Photovoltaik - Solar Team

Solargesetz Berlin und andere Gesetze zum Ausbau von Photovoltaik

Derzeit gibt es mehrere Gesetze und Verordnungen für Photovoltaikanlagen. Möchten Sie eine PV-Anlage in Berlin installieren lassen? Bei uns erfahren Sie, welche Gesetze Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes berücksichtigen sollten. Neben dem Berliner Solargesetz gibt es auch andere Gesetze, die die Nutzung der Solarenergie regeln. In unserem Beitrag erfahren Sie mehr. 

  1. Solargesetz Berlin – ein wichtiges Gesetz zu Solarenergie

Das Solargesetz Berlin trat im Juli 2021 in Kraft. Es schreibt ab 1. Januar 2023 eine Solarpflicht vor. Sowohl für Neubauten als auch bei wesentlichen Umbauten des Daches. Die Landesregierung Berlin hat sich ein großes Ziel im Bereich Solarenergie gesetzt. Bis 2045 sollen 25% der in der Hauptstadt Deutschlands erzeugten Energie aus Solarenergie stammen. Die Solarpflicht in Berlin kann helfen, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. 

  1. Photovoltaik Berlin Gesetz. Worauf beruht eine Solarpflicht in Berlin?

Im Rahmen der Solardachpflicht gemäß Berliner Solargesetz sollen immer mehr neue Photovoltaikanlagen montiert werden, dank denen Solarenergie effizient genutzt werden kann. Hervorzuheben ist, dass die Nutzung der erneuerbaren Solarenergie große Mengen an CO2 einsparen soll. Dank dem Solargesetz kann Berlin bis 2045 klimaneutral sein. 

Die Solarpflicht, die seit dem Januar 2023 gilt, betrifft Neubauten und Bestandsgebäude bei einer großen Dachsanierung. Wichtig: Die Solarpflicht gilt für Gebäude, deren Nutzungsfläche min. 50 Quadratmeter beträgt. 

  1. Photovoltaik im Neubau. Ist eine Solaranlage auf dem Dach von einem Wohngebäude obligatorisch?

Nach dem Solargesetz Berlin müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten mit Photovoltaikmodulen bedeckt werden. Was ist die Bruttodachfläche? Unter diesem Begriff versteht man die gesamte Dachfläche des Gebäudes. Wenn das Dach aus mehreren Teilen besteht, sollten alle Teildachflächen summiert werden, damit die Gesamtfläche berechnet werden kann. 

Bei Neubauten wird die Aufnahme der Bauarbeiten als Baubeginn betrachtet. Dabei handelt es sich um Bauarbeiten, die der Ausführungen des Bauvorhabens objektiv dienen sollen. Zu diesen Bauarbeiten gehören vorbereitende Maßnahmen nicht. Wann muss die Installation von Sonaranlagen nach dem Gesetz durchgeführt werden? PV-Module müssen spätestens dann auf dem Dach montiert werden,  wenn das neue Gebäude fertiggestellt ist. 

  1. Was ist bei einer Dachsanierung zu beachten?

Wie oben erwähnt, fallen auch Bestandsbauten unter die Solarpflicht in Berlin, wenn sie umgebaut werden. Allerdings nur dann, wenn es sich um wesentliche Änderungen an der Dachfläche handelt. 

Der Umbau wird dann als „wesentlich“ bezeichnet, wenn er Dachausbau, Dachaufstockung, grundständige Sanierung etc. umfasst. 

Die Photovoltaikpflicht gilt auch für Altbauten, wenn neue Wohnungen geschaffen werden, was mit einer komplexen Dachsanierung verbunden ist. 

Die Einführung des Solargesetzes bedeutet in der Praxis, dass eine PV-Anlage auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bei bestehenden Häusern (bei einem wesentlichen Umbau) montiert werden muss. Die Nettodachfläche ist die Bruttodachfläche ohne Dachteile, die nicht genutzt werden können (z. B. Bereiche, die ausschließlich nach Norden ausgerichtet sind).

  1. Solarthermie Anlagen, eine Alternative zur Solaranlage auf dem Dach

Seit dem Januar 2023 gilt in Berlin das sog. Berlin Solargesetz. Heutzutage müssen moderne PV-Anlagen auf dem Dach von jedem neuen Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mindestens 50 Quadratmetern installiert werden. Hervorzuheben ist, dass es eine Alternative zu Solaranlagen auf dem Dach gibt. Dabei handelt es sich um Solarthermie-Anlagen. Eine moderne Solarthermieanlage kann Ihr Haus nicht nur mit Strom, sondern auch mit Wärme versorgen. Eine andere Alternative zur Solaranlage auf dem Dach stellen PV-Module an der Hausfassade dar. In beiden Fällen, sowohl mit einer Solarthermie-Anlage als auch mit PV-Modulen an der Fassade, gilt die die Solarpflicht als erfüllt. 

  1. Photovoltaik Anlagen auf der Dachfläche. Welche Ausnahmen gibt es?

Welche Objekte sind von der Solarpflicht ausgenommen? Zu dieser Gruppe gehören:

  • Gebäude, bei denen die Montage von PV-Modulen aus technischen Gründen nichts möglich ist. Ein gutes Beispiel sind Dachflächen, auf die standardmäßige PV-Module nicht passen;
  • Denkmalgeschützte Gebäude sowie alle anderen Objekte, bei denen die Installation von Sonaranlagen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist;
  • Gebäude, deren gesamte Dachfläche nach Norden ausgerichtet ist. Man muss sich dessen bewusst sein, dass nach Norden ausgerichtete Solaranlagen nur etwa 50% des möglichen Potenzials erzielen. 

Private Eigentümer haben die Möglichkeit, sich an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zu wenden und um die Befreiung von der Solarpflicht in Berlin zu bitten. Die Befreiung kommt bei einer „unbilligen Härte“ in Frage. 

  1. Eine Solaranlage auf der Dachfläche. Was ist noch zu beachten?

Bei der Installation von PV-Modulen auf dem Dach müssen Eigenbesitzer ein Formular ausfüllen. Auch wenn Ihr Haus ausgenommen von der Photovoltaikpflicht ist, ist die Ausfüllung des Formulars nötig. Diese Formulare finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Nach dem Ausfüllen müssen sie zehn Jahre aufbewahrt werden. 

Wichtig: Wenn die Phototvoltaik-Pflicht gemäß dem Solargesetz Berlin nicht erfüllt wird oder die Erfüllung der Pflicht nicht nachgewiesen werden kann, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen ( 5.000 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser, bis zu 50.000 Euro für Gewerbeobjekte). 

  1. Gibt es eine Solarpflicht in Brandenburg?

Es ist unbestritten, dass der Ausbau der Solarenergie notwendig ist, damit die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden können. Was ist zu beachten, wenn es sich um die Installation der Solaranlagen in Brandenburg handelt? Gibt es eine Solarpflicht in diesem Bundesland? 

In Brandenburg gibt es keine Solarpflicht (Stand: Dezember 2023). Allerdings wird eine große Energiewende auch in diesem Bundesland geplant. In der Zukunft soll die Installation von modernen Solaranlagen für öffentliche Objekte verpflichtend sein. Für private Eigentümer soll die Installation von PV-Modulen hingegen freiwillig sein.  

Eine Solarpflicht in Brandenburg soll Verwaltungsgebäude, Supermärkte, Fabriken betreffen. Zukünftig werden neue Gebäude im öffentlichen Sektors mit mit PV-Anlagen genehmigt. 

Planen Sie die Installation von einer effizienten Photovoltaikanlage in Brandenburg? Bei Solar Team stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, die Solarstrom produzieren möchten. 

  1. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Ausbau von PV-Anlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das auch als Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien bezeichnet wird,  ist heutzutage das wichtigste Gesetz, das die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie betrifft. Das Gesetz trat 2000 in Kraft. Die letzte Änderungen in seinem Inhalt wurden Mitte 2022 eingeführt. In dem Gesetz wird der Rahmen der Eigenstromversorgung definiert. 

Nach dem EGG können Betreiber von PV-Anlagen bis 20 kW künftig entscheiden, ob Sie die gesamte Solarenergie vom Dach ins Netz einspeisen oder nur teilweise. Aufgrund der Entscheidung erhalten sie unterschiedliche Einspeisevergütung. 

Seit 2021 wird das sog. Lieferkettenmodell erlaubt. In der Praxis bedeutet das, dass ein Dienstleister bzw. Versorger die Solarenergie abnimmt, ohne die PV-Anlage selbst zu betreiben. Er vermarktet den Solarstrom zusammen mit dem Reststrom an die Mieter. Wichtig: Auch Mieterstrommodelle innerhalb von Quartieren sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich.  

  1. Weitere wichtige Gesetze zu Solarenergie in Deutschland

Neben den oben genannten Gesetzen zu Solarenergie gibt es andere erwähnenswerte Gesetze in Deutschland, die die Photovoltaik und Solarstrom betreffen:

  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)  – in dem Gesetz werden alle Pflichten geregelt, die sich aus der Nutzung der Stromzähler ergeben;
  • Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – in dem Gesetz wird die Einführung digitaler Zähler für Photovoltaikanlagen ab 7 kW Nennleistung geregt;
  • Mieterstromgesetz – in dem Gesetz wird selbsterzeugter und selbstgenutzter Solarstrom für Mehrparteienwohngebäude definiert;
  • Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien.

Es gibt in Deutschland neben diesen Gesetzen noch Verordnungen der Bundesagentur, die sich auch mit dem Thema Solarenergie befassen. Ein gutes Beispiel dafür sind die Stromnetzentgeltverordnung oder die Stromnetzzugangsverordnung. 

Wirt hoffen, dass Sie nützliche Informationen zum Thema Photovoltaik-Anlagen in Berlin gefunden haben. Möchten Sie Ihre Stromkosten senken? Benötigen Sie mehr Informationen über moderne Photovoltaikanlagen? Bei allen Fragen rund um das Thema Solarenergie steht Ihnen Solar Team gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie unverbindlich beraten können. 

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